Die Eingemeindung von Fürstätt als 5. Distrikt

Die früheste urkundliche Benennung des Ortes Fürstätt taucht Ende des 10. Jahrhunderts als "Veresteti" auf.
Zunächst erscheint Fürstätt als Besitzung des Klosters Tegernsee. Durch die Säkularisation des Herzogs Arnulf von Baiern (908-914) gelangte Fürstätt an den Grafen Otto von Diessen-Andechs, später durch Erbschaft an die Grafen von Wasserburg, die es 1073 dem Benediktinerkloster Rott stifteten.

In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurde die Fürstätter Kirche erbaut, die wahrscheinlich eine Eigenleistung der Fürstätter Bauern war. Keines der Klöster Tegernsee, Chiemsee oder Rott, die im Fürstätter Raum Grundherrschaften besaßen, war an diesem Bau beteiligt.

Das sich im Laufe der Jahrhunderte in Fürstätt entwickelte, rege kirchliche Leben wurde mit der Säkularisation von 1803 beinahe vernichtet. Die Dorfschaftsegenkirche Fürstätt sollte abgebrochen und zum Bau der Saline Rosenheim verwendet werden. Nur durch den Einspruch der Fürstätter Bevölkerung und die Verwendung als Salzniederlage konnte das Gotteshaus vor dem Abbruch gerettet werden.

Mit dem Bau des neuen Bahnhofs in Rosenheim wuchs Fürstätt; die Bevölkerungszahl stieg, Neubauten entstanden. Bis 1873 hatte Fürstätt nur 16 Hausnummern und zwei Bahnwärterhäuschen.
Im Dezember 1898 beantragte die Dorfgemeinschaft Fürstätt die Aufnahme in die Rosenheimer Stadtgemeinde. Der Rosenheimer Stadtrat stufte diesen Wunsch allerdings nicht als vordringlich ein. Zunächst sollte ein Katasterplan der Gemeindegrenzen, dann das Steueraufkommen Fürstätts festgestellt werden. Fürstätt, das wirtschaftlich und strukturell völlig nach Rosenheim und nicht nach Westerndorf St. Peter bzw. Pfaffenhofen, dem damaligen Sitz der Gemeinde, orientiert war, drängte weiter um eine Aufnahme. Als Argumente wurden angeführt, daß die Hälfte der Fürstätter Einwohnerschaft bei der Rosenheimer Bahn oder der Stadtverwaltung arbeiteten.
Da es in Fürstätt keine eigene Schule gab, gingen die Kinder nach Rosenheim. Auch machte es wenig Sinn, daß der Sitz der Gemeinde, nämlich Pfaffenhofen, für die damaligen Verhältnisse eine Stunde entfernt lag, obwohl Fürstätt mit Rosenheim praktisch zusammengewachsen und nur durch eine Eisenbahnbrücke getrennt war.
Doch erst am 1. Januar 1913 wurde die Gemarkung Fürstätt und eine weitere Fläche von ca. 11 Hektar der Gemeinde Westerndorf St. Peter in den Stadtbezirk Rosenheim eingemeindet. Damit erhielt Rosenheim einen Zugewinn von 445,3 Hektar Bodenfläche, 58 Wohnhäuser und Fabrikgebäude, 188 Familien mit ca. 1000 Personen. Wegen des Steuerausfalls mußte Rosenheim an Westerndorf allerdings eine stattliche Entschädigung zahlen.