Abbruch der Saline

Die Stillegung der 1810 gegründeten Rosenheimer Saline geschah nicht überraschend. Bereits 1910 wurde ihr Schicksal besiegelt, als das bayerische Finanzministerium ein Gutachten einholte, ob die Erhaltung aller drei Salinen Bayerns bei entsprechender Modernisierung rentabel sei.

Die Sachverständigen rieten bei dem derzeitigen Stand der Salinentechnik und des Salzhandels zur Zentralisierung. Die Folge war die Auflassung der Saline Traunstein im Jahr 1912, sowie eine Konzentration der Modernisierungsinvestitionen in Reichenhall, wohingegen solche Rationalisierungsmaßnahmen an Rosenheim vorbeiliefen.

Völlig veraltete Sudanlagen und die Erzeugung von Siedesalz gegenüber dem billiger produzierbaren und vielseitiger verwendbaren Steinsalz machten die Rosenheimer Saline zu einem Zuschussbetrieb. Seit der Währungsreform 1948 hatte sie fast zwei Millionen Mark Defizit verursacht.

So wurde die Saline Rosenheim zum 1. Juli 1958 aufgelöst. Mit der Stillegung der Saline stand das Gelände für die bauliche Entwicklung der Stadt zur Verfügung. Drängende Wohnungsbauprobleme ließen den Abbruch der ersten Salinengebäude bereits im März 1960 beginnen.

Neben einem Wohnhaus mit Kantine und dem Kurferbauernhaus wurde das Sudhaus V mit Kamin abgebrochen. Die Sprengung des 42 Meter hohen und 400 Tonnen schweren Vierkantkamins wurde am 22. März 1960 vom Sprengkommando der Technischen Bundesgrenzschutzabteilung Rosenheim durchgeführt.

Die schaulustige Menge drängte gegen die Sicherheitszone von ca. 190 Metern und verkürzte damit diese Zone. Dennoch wurde das Sprengkommando gegeben. Die Detonation schleuderte einen Hagel von Steinbrocken in die Runde und verletzte vier Personen am Kopf, darunter zwei so schwer, dass diese an den Folgen des Unfalls starben.

Bei dem gerichtlichen Nachspiel wurden die Verantwortlichen der Bundesgrenzschutzabteilung und der städtischen Polizei zu Gefängnisstrafen mit Bewährung verurteilt.

Aufgrund dieser Erfahrungen wurde daraufhin bei den größeren Abbrucharbeiten an der Saline ein anderes System verwendet: mit einer drei Tonnen schweren Gußstahlkugel wurden die Gebäude niedergelegt.

Vor dem Abbruch des großen Sudhauses kam es zu einer Auseinandersetzung mit dem Landesamt für Denkmalpflege, das dieses Gebäude als Zeugnis Rosenheimer Salinengeschichte und als bedeutenden klassizistischen Industriebau unter Denkmalschutz stellen wollte.

Nach einer Ortsbegehung im November 1964 wurde dieses Vorhaben jedoch aufgegeben, da den Bauplänen (mehrere Wohnblocks und Bürohäuser) für das Salinengelände nichts in den Weg gelegt werden sollte. Dem Abbruch stand nun nichts mehr im Wege.

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