Ein Planwerk für die zukünftige Stadtentwicklung - Flächennutzungsplan

1995 genehmigte die Regierung von Oberbayern den Flächennutzungsplan der Stadt Rosenheim. Damit besitzt die Stadt ein planerisches Werk, das die städtebauliche Entwicklung für die folgenden Jahre regelt.

Mit der Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist ein langwieriger und detaillierter Planungsprozess zu Ende gegangen, der mit der Gebietsreform 1978 begann. Seitdem wurden umfangreiche Grundlagen und Fachplanungen erstellt, in die eine Vielzahl von Anregungen und Bedenken von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange mit eingeflossen sind.

Bei vier öffentlichen Auslegungen und mehreren Bürgerversammlungen war es den Einwohnern der Stadt möglich, ihre Wünsche und Anträge vorzubringen. Bereits 1983 bestand ein Vorentwurf auf der Grundlage der mittlerweile veralteten Flächennutzungspläne von Aising und Pang.

Zwei Jahre dauerte in der Folge die Einfügung einer Stadtbiotopkartierung. Während sich Rosenheim baulich immer weiter ausdehnte, erfolgte 1988 die erste Auslegung des Planes. Einwände von Seiten der im Gebiet der Stadt lebenden Landwirte führten dazu, dass einige Landschaftsschutzgebiete in "Flächen von besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft" umbenannt wurden.

1994 wurden schließlich weitere Änderungen in den Plan eingetragen, da die Bautätigkeit in einigen Stadtvierteln längst nicht mehr der eingetragenen oder beabsichtigten Flächennutzung entsprach. Die endgültige Genehmigung erfolgte dann 1995. Neben dem zukünftigen Bedarf an Flächen für Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Versorgungs- und Verkehrseinrichtungen sind auch Aspekte des Umweltschutzes und der Stadterhaltung berücksichtigt worden.

Für die zunehmend wachsende Stadt ist auch eine Kartierung der wertvollen, innenstadtnahen Freiflächen von besonderer Bedeutung. Der damalige Leiter des Stadtplanungsamtes, Richard Oeßwein, betonte bei der Fertigstellung des Planes, dass Bebauungspläne im Rahmen des Flächennutzungsplanes der Regierung von Oberbayern nur noch angezeigt, aber nicht mehr von dieser genehmigt werden müssen.

Außerdem bestehe nun eine langfristige Planungssicherheit und eine differenzierte Aussage über die Flächennutzung für bestimmte Gebiete der Stadt. Im Innenstadtbereich beispielsweise wurde der Wohnnutzung ein klarer Vorrang gegeben. Rosenheim, das seit dem 12. März 1993 zu den Oberzentren Bayerns gehört, besitzt mit dem Flächennutzungsplan eine solide Grundlage, um den wachsenden Anforderungen an die Stadt, auch in Zusammenhang mit dem Umland, gerecht werden zu können.