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5. Rechtsbegründetes treplizieren der Perr´schen Erben
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5. Rechtsbegründetes treplizieren der Perr´schen Erben
Rechtsbegründetes treplizieren in jure et facto der gesamten Perr´schen Erben contra die bürgerliche Obrigkeit und dann die Verwaltung des St. Josef-Gotteshaus zu Rosenheim in puncto debito, 01.01.1674 - 31.12.1674 (Signatur PRO 131)