Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Stadtarchiv Rosenheim.
Das Stadtarchiv Rosenheim legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.06.2025 erstellt und zuletzt am 02.06.2025 überprüft.
Funktionen für möglichst barrierearme Kommunikation
- Vorlesefunktion:
Sie können unsere integrierte Vorlesefunktion nutzen, wenn Sie kein eigenes Vorleseprogramm installiert haben. Klicken Sie auf den Inhaltsseiten auf das Lautsprecher-Symbol, um sich den Inhalt der Seite vollständig vorlesen zu lassen. Dies ist auf jeder Seite möglich, außer auf der Startseite. - Leichte Sprache:
Wesentliche Information zum Stadtarchiv und seiner Nutzung sind auch in Leichter Sprache verfügbar. Diese sind einfacher zu lesen und leichter zu verstehen. Um zu den Seiten in Leichter Sprache zu gelangen, klicken Sie rechts oben in der Menüleiste auf das Symbol mit dem aufgeklappten Buch. - Gebärdensprache:
Inhalte in Gebärdensprache sind in Planung. - Schriftgröße und Kontrast:
Sie können die Schriftgröße mit Strg + (vergrößern) bzw. Strg - (verkleinern) anpassen. Für höheren Kontrast klicken Sie oben rechts auf das Halbkreis-Symbol.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die geforderte Einhaltung einer korrekten HTML-Syntax ist nicht vollumfänglich erfüllt. Folgende Bereiche sind betroffen:
- Einige PDF-Dokumente: Auf dieser Website abrufbare PDF-Dokumente werden von verschiedenen Stellen in unterschiedlicher Qualität zugeliefert. In der Zukunft sollen jedoch alle zur Verfügung gestellten PDF-Dokumente nach und nach in eine barrierefreie, maschinenlesbare Version überführt werden.
- Videos ohne Untertitel und ohne Gebärdensprache: Künftig sollen Untertitel und Gebärdensprache in Videos verfügbar sein. Dies ist bisher aus technischen Gründen nicht möglich.
Feedback
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen über stadtarchiv(at)rosenheim.de an uns.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich. Vielen Dank für Ihr Feedback.
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html