Verkehrshindernisse in der Herbststraße

September 1905
Verkehrshindernisse in der Herbststraße, September 1905

Um 0,012 Hektar „Ödung" stritt sich der Rosenheimer Stadtmagistrat mehr als drei Jahre lang mit dem Grundbesitzer, dem Hotelier und Inhaber des Hotels „Wendelstein" an der Bahnhofstraße, Josef Reuter. Vom Bruder seiner Frau Agnes, dem Brauereibesitzer Johann Auer, hatte Reuter das Grundstück im Mai 1901 für 800 Mark erworben. Dieser dreieckförmige Grund lag an der Einmündung der Herbst- in die Frühlingsstraße zwischen der Gastwirtschaft „Frühlingsgarten" und dem Haus des Baumeisters Leonhard Hell.
Damit war es eine Zugangsverbindung zum Friedhof und zum Küpferling, die die Stadt nach eigenen Angaben seit „unvordenklichen Zeiten nutzte". 1901 hatte Reuter der Stadt die Nutzung des gesamten Grunds für eine jährliche Rekognitionsgebühr von 1 Mark überlassen. Diese Benutzung wurde nur widerruflich gestattet und eine halbjährige Kündigung des Vertrags festgesetzt, die Reuter zum 1. Januar 1905 in Anspruch nahm. Da ein Wege- und Zugangsrecht für die Stadt notwendig war, beschloß der Magistrat, einen Grundstücksstreifen von 1,6 Metern als öffentlichen Fahr- und Fußweg auszuweisen. Eine Entschädigung an Josef Reuter wollte man nicht zahlen. Reuter dagegen führte an, daß er bereit gewesen wäre, der Stadt seinen Grund gegen eine angemessene Entschädung zu überlassen. Auch habe die Stadt Leonhard Hell gestattet, seinen Zaun über die Baulinie hinaus zu errichten, so daß sich die Straße gegen sein Grundstück hin verschoben habe. Nach Bau der Kanalisation hatte der Stadtmagistrat den bisherigen Feldweg kiesen lassen. Die Diskussion um den öffentlichen Fahr- und Fußweg war aber nun soweit gediehen, daß Reuter, um jegliche Benutzung seines Grundstücks zu verhindern, Holzpflöcke schlug, die allerdings „heimlich entfernt" wurden. Ende August 1905 ließ er deshalb ausrangierte Eisenbahnschienen in seinem Grund einbetonieren. Darauf reagierte der Stadtmagistrat am 20. September mit einer öffentlichen Bekanntmachung, die die sofortige Entfernung der Verkehrshindernisse gebot. Bis Januar 1908 zog sich der Rechtsstreit hin. Im 54-seitigen Urteil des Landgerichts Traunstein zog Josef Reuter den Kürzeren. Er mußte die Nutzung seines Grundes als Zufahrtsstraße zum Friedhof gestatten, da ein städtisches Wegerecht schon vor seinem Grunderwerb bestanden hatte. Ob Reuter sein Grundstück nach dieser Gerichtsentscheidung behielt oder freiwillig der Stadt abtrat, läßt sich nicht mehr recherchieren. Heute gehört der umstrittene Weg teilweise zur Herbststraße und teilweise zum Kapuzinerweg.
Das Kalenderbild wurde von Polizeiwachtmeister Friedrich Windisch kurz vor der polizeilichen Entferung der Eisenbahnschienen Ende September 1905 aufgenommen und zeigt links den Gasthof „Frühlingsgarten", rechts den Zaun der „Heil-Villa". Im Hintergrund sieht man das Kapuzinerkloster.

Text: Ingeborg Armbrüster
Quelle: Stadtkalender "Bilder aus Alt-Rosenheim", 2001/9

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