Die Währungsreform

20. Juni 1948
Tag der Währungsreform in Rosenheim, Sparkasse Kufsteinerstraße, 20. Juni 1948

Am Samstag, den 19. Juni 1948, verkündeten die drei westlichen Besatzungsmächte ihr „Gesetz zur Neuordnung des deutschen Geldwesens". Das alte Zahlungsmittel, die Reichsmark, wurde am 21. Juni ungültig, das neue, die Deutsche Mark, trat gleichzeitig in Kraft. Für die meisten Verbindlichkeiten galt eine Abwertung von 1:10. Davon ausgenommen waren Löhne und Gehälter, Renten und Mieten und natürlich Sachwerte. Besonders hart traf es die Sparguthaben. Zunächst konnte jeder Deutsche im Verhältnis 1:1 ein Kopfgeld von 40 DM eintauschen. Im August wurden weitere 20 DM freigegeben. Noch ein letztes Mal mußten die Menschen Schlange stehen, um gegen Vorzeigen ihrer Kenn- und Lebensmittelkarten das neue Geld einzutauschen. In Rosenheim kündigte die Lokalzeitung in der Freitagsausgabe die Auszahlung des Kopfgeldes für Sonntag, den 20. Juni, an. Darauf setzte am Samstag ein Ansturm auf die Geschäfte ein, da jeder sich für das künftig wertlose Geld noch mit Waren versorgen wollte. Am Sonntag wurde an zwölf Stellen, wie Banken, Ortkrankenkasse, Postämter oder Ernährungsamt, der Umtausch vorgenommen. Bis 11 Uhr vormittags hatte bereits ein Drittel der Stadtbevölkerung das Kopfgeld erhalten.
Das Kalenderbild zeigt die Menschenschlange vor der Sparkasse an der Kufsteinerstraße im strömenden Regen.

Text: Ingeborg Armbrüster
Quelle: Stadtkalender "Bilder aus Alt-Rosenheim", 1997/6

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