Kommissarische Bürgermeister, erste Wahlen und Entnazifizierung

Es gab 1945 nicht die oft zitierte „Stunde Null", das Rad der Geschichte wurde durch die Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus nicht in eine unschuldig-paradiesische Stellung zurückgedreht. Wie überall, so war auch in Rosenheim der Neubeginn durch viele Faktoren beeinflußt: Krieg und Zerstörung, Tod oder Gefangenschaft von Familienmitgliedern, amerikanische Besatzung, Hunger und Mangel an allen wichtigen Gütern, sowie persönliche Schuld als aktive Stütze der Gewaltherrschaft und kollektive moralische Verantwortung als Deutscher schlechthin. Um den Bogen zu schließen, der mit der Zerschlagung des demokratischen Stadtrats 1933 begonnen wurde, soll hier kurz die Entwicklung bis zur ersten Stadtratswahl 1946 skizziert werden.

Die Neubildung des Stadtrats

Am 6. Mai 1945, vier Tage nach dem Einmarsch der Amerikaner, trafen sich im Rathaus etwa einhundert Personen, die aus ihrer Mitte einen zwanzigköpfigen Einwohnerausschuß wählten. Dieser wiederum wählte den Rechtsanwalt Max Drexl als Oberbürgermeister und den Elektromeister Josef Meyer als Zweiten Bürgermeister. Der Prokurist Roman Keill, bis 1933 BVP-Mitglied und Ausschußmitglied im Katholischen Kasino Rosenheim, setzte sich anschließend bei der US-Militärregierung dafür ein, diese Wahlen zu bestätigen, was am 7. Mai durch den Ortskommandanten Mayor Roland G. Mc Donald geschah.1)
Die Schatten der Vergangenheit holten diesen beratenden Stadtrat -Entscheidungskompetenz hatte er mangels Wahl durch die Gesamtbevölkerung keine - schon bald ein. Am 22. Juni 1945 richtete der Steuerberater Josef Braun im Namen der antifaschistischen Arbeitsgemeinschaft ein Schreiben an Oberbürgermeister Drexl, in dem er die Entlassung ehemaliger NSDAP-Mitglieder aus diesem Gremium und die Neubesetzung von deren Posten „mit einwandfreien Gegnern des Regimes" forderte. Am 7. Juli erklärte Max Marey, bis 1933 BVP-Stadtrat und während der NS-Herrschaft dreimal in Schutzhaft, seinen Austritt aus dem Stadtrat, weil es ihm zu Recht unzumutbar erschien, mit den noch immer im Stadtrat vertretenen ehemaligen Nationalsozialisten zusammenzuarbeiten.
Nachdem dieses Gremium somit offenkundig den Prinzipien eines demokratischen Neubeginns nicht genügte, berief Mayor Mc Donald am 5. August 1945 zwei bis 1933 in der Stadtverwaltung tätige Sozialdemokraten an die Spitze der Stadtverwaltung. Der ehemalige Rechtsrat Hubert Weinberger wurde Oberbürgermeister, der im Bau- und später im Wirtschaftsamt tätige Amtmann Otto Bucher, bis 1933 SPD-Stadtrat, wurde Zweiter Bürgermeister. Zusammen mit achtzehn beratenden Stadträten, von denen zehn neu von der Militärregierung benannt worden waren, bildeten sie die Verwaltungsspitze Rosenheims bis 1946. Dieser Stadtrat war, einschließlich der beiden Bürgermeister, paritätisch besetzt mit je acht Mitgliedern der SPD und der CSU, sowie zwei Angehörigen der KPD und der parteilosen Wirtschaftsvereinigung.
Der erste von der Bevölkerung Rosenheims am 26. Mai 1946 gewählte Stadtrat setzte sich zusammen aus sechzehn Mitgliedern der CSU, zehn Sozialdemokraten sowie je zwei Vertretern von KPD und parteiloser Wirtschaftsvereinigung. Mit Quirin Bichler (CSU), Leonhard Lang, Heinrich Geistaller und Josepha Blaser (alle SPD) hatten vier Stadträte dem 1933 von den Nazis zerschlagenen Stadtrat angehört, Langenegger und Geistaller bereits seit 1914, Josepha Blaser seit 1919.
Dieser Stadtrat wählte dann am 14. Juni 1946 Hubert Weinberger zum Oberbürgermeister, Ludwig Weinberger (CSU) und Sepp Sebald (SPD) wurden seine Stellvertreter.

Die Entnazifizierung

Mit dem Einmarsch der Amerikaner setzte in Bayern zugleich die Säuberung vom Nationalsozialismus ein, wobei zunächst noch improvisiert wurde. Erst im Juli und August 1945 ergingen genauere Direktiven, die umfangreiche Entlassungen in allen Behörden und zahlreiche Verbote der Geschäftsführung zur Folge hatten. Jeder, der eine öffentliche Schlüsselposition behalten oder erlangen wollte, mußte zunächst einen Fragebogen ausfüllen.2) Mit dem Gesetz Nr. 8 vom 26. September 1945 wurden die bisherigen Entlassungs- und Internierungsmaßregeln generalisiert und drastisch erweitert, indem nun alle Zweige des Erwerbslebens erfaßt und einer politischen Überprüfung unterzogen werden mußten. Die Durchführung des Gesetzes brachte allerdings mehr Verwirrung als klare Entscheidungen mit sich und löste eine Flut von Verfahren und Einsprüchen aus.
Zudem richtete die nach rein formellen Kriterien ausgeübte Entlassungspraxis den für den Aufbau notwendigen Verwaltungsapparat zugrunde.3)
Eine Revision der Entnazifizierung erschien dringend notwendig. Das Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946, das als ein von der Militärregierung genehmigtes deutsches Gesetz verabschiedet wurde, sollte das Entnazifizierungsverfahren endgültig regeln. Jeder Deutsche über 18 Jahre hatte einen Meldebogen auszufüllen und wurde zunächst in eine der fünf genau definierten Gruppen der Verantwortlichen eingereiht. Über die endgültige Einstufung als Hauptschuldiger, Belasteter, Minderbelasteter, Mitläufer oder Entlasteter entschied das schriftliche oder mündliche Spruchkammerverfahren. Hierzu fünf Beispiele aus Rosenheim.
Die mündliche Verhandlung gegen Georg Zahler, Oberbürgermeister von Rosenheim in den Jahren 1934 bis 1938, fand am 17. Juni 1949 statt. Die Spruchkammer unter dem Vorsitz von Emil Veicht stufte Zahler als Mitläufer ein.4)
Gemäß den Bestimmungen des Befreiungsgesetzes galt Zahler bis zur Widerlegung als Hauptschuldiger bzw. als Belasteter, da er von 1921 bis 1923 und von 1929 bis 1945 der NSDAP angehörte, Mitglied der SA-Reserve, zuletzt im Rang eines Obersturmbannführers, und verschiedener anderer NS-Organisationen gewesen war. Zahler vermochte mit den beigebrachten eidesstattlichen Erklärungen „dritter glaubwürdiger Personen" sich der Anklage als Hauptschuldiger zu entziehen, dagegen die „Rechtsvermutung, daß er Belasteter [...] sei, nicht zu widerlegen." Er selbst gab zu, „'daß er mit Leib und Seele Nationalsozialist gewesen und für den Nationalsozialismus eingetreten ist und mitgearbeitet hat, was verlangt worden ist.'" Zu seinen Gunsten fielen alle Zeugenaussagen aus, „wonach er als Bürgermeister ein gerechter Vorgesetzter war". Auch habe er als oberster Leiter der Rosenheimer Polizei weder in den Verwaltungsvollzug noch in die Polizeiexekutive eingegriffen, um politischen Zwecken zu dienen. Überdies habe er politisch Verfolgten geholfen und sich den Bestrebungen der Partei, die katholischen Schulschwestern zu entfernen, widersetzt.
„Wegen dieser besonderen Umstände [...] wäre der Betroffene, obwohl er an sich zur Gruppe der Belasteten gehört, nach der Beweisaufnahme [...] in die Gruppe III der Minderbelasteten einzureihen gewesen. Nachdem aber die Kammer festgestellt hat, daß ein Mißverhältnis zwischen den auf Grund dieser Eingruppierung zu verhängenden Sühnemaßnahmen und den seitherigen persönlichen und wirtschaftlichen Beschränkungen besteht, die der Betroffene durch seine rund zweijährige Internie-rungszeit erlitten hat, hat die Kammer [...] von der Verhängung einer Bewährungsfrist und von der Festsetzung von Sühnemaßnahmen [...] ganz abgesehen. Danach hatte sie [...] den Betroffenen ohne Nachverfahren sofort in die Gruppe IV der Mitläufer einzureihen."
Hans Gmelch, Rosenheims Oberbürgermeister von 1938 bis Kriegsende und Ortsgruppenleiter der NSDAP ab 1935, hatte sich am 2. Juni 1949 vor der Hauptkammer München, Außenstelle Rosenheim, zu verantworten. In der Anklage nach dem Befreiungsgesetz war er der Gruppe der Hauptschuldigen und Belasteten zugeordnet; die Spruchkammer stufte Gmelch als Mitläufer ein. Der öffentliche Kläger legte gegen dieses Urteil Berufung ein, aus der Verhandlung vom 12. Juli 1949 ging Gmelch als Belasteter hervor. Das endgültige Urteil fällte die Berufungskammer München am 3. März 1950: Gmelch wurde wieder Mitläufer.5)
Im Fall des ehemaligen Rechtsrats und zweiten Bürgermeisters Dr. Erich Holper argumentierte die Spruchkammer Rosenheim am 2. Juni 1949 ähnlich wie bei Georg Zahler: „Nach der Beweisaufnahme beantragte der öffentliche Kläger Einstufung in Gruppe III [Minderbelastete], 500 DM Sühne, 6 Monate Bewährungsfrist und Tragung der Kosten. Die Kammer fällte nach ihrer Beratung folgenden Spruch: Dr. Holper ist an sich Minderbelasteter der Gruppe III, wird aber ohne Nachverfahren in die Gruppe IV der Mitläufer eingereiht. Sühnemaßnahmen werden nicht angeordnet. Der Betroffene hat die Kosten zu tragen. Die Kammer stand auf dem Standpunkt, daß auf Grund des umfassenden Entlastungsmaterials und unter Würdigung des tatsächlichen Gesamtverhaltens des Betroffenen die Einreihung in Gruppe III angebracht war, die eine Überführung in Gruppe IV ermöglicht."6)
Der Dentist August Gill, der die SA-Posten vor dem Geschäft des Juden Fichtmann am Max-Josefs-Platz mit 5 RM pro Tag entlohnt hatte,7) wurde von der Spruchkammer des Internierungslagers Regensburg am 31. Mai 1948 als Belasteter (Gruppe II) eingestuft. Gill konnte keine glaubwürdigen Entlastungszeugen beibringen, sein Leugnen half nichts. Gill: „Gegen die Juden im allgemeinen war ich nie, denn ich habe sogar Juden bei mir als Kunden gehabt. [...] Wer den Österreicher veranlaßt hat, vor dem Judengeschäft Posten zu stehen, weiß ich nicht." Zeuge Wendel: „[Gill] ist ein fanatischer Nazi gewesen. [...] Ich habe ihn mit seinen Kumpanen Kraus und Bauer vor den Judengeschäften Posten stehen sehen. Es ist vorgekommen, daß die Leute und die Juden niedergeschlagen worden sind. Wie F[ichtmann] niedergeschlagen wurde, habe ich den Betroffenen schon unten stehen sehen."8)
Der bislang interessanteste Fall dürfte jedoch der des Dr. Ernst Klein sein. Klein, geboren 1892 in Rosenheim, studierte ab 1913 in München Medizin, nahm als Freiwilliger am Ersten Weltkrieg teil, setzte ab 1917 sein Studium fort und war nach Kriegsende Mitglied des Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes sowie der Thulegesellschaft. Er kämpfte als Freiwilliger im Freikorps Passau und nahm auch an der Beseitigung der Räteherrschaft in München, Rosenheim und Kolbermoor teil. Als Gründungsmitglied des Freikorps Oberland war er bei den „Befreiungskämpfen" in Schlesien und im Ruhrgebiet eingesetzt und wurde mit dem Schlesischen Adlerorden 1. und 2. Klasse ausgezeichnet. Sern Vater hatte ihn am 2. Mai 1920 bei der frisch gegründeten Ortsgruppe Rosenheim der NSDAP angemeldet, in der er auch sogleich aktiv mitwirkte. Am 9. November 1923 sammelte er als Führer des „Zuges Klein" im Bund Chiemgau Mitglieder aus dem Bund Oberland, dem Blücherbund, der Reichskriegsflagge, der SA und NSDAP und zog mit ihnen am Morgen des 10. November in Richtung München. Da der Hitlerputsch jedoch bereits gescheitert war, wurden einige hundert Fliehende etwa 20 Kilometer vor München gesammelt und in Rosenheim verpflegt.9) Ab 1925 war Dr. Ernst Klein Mitglied des Rosenheimer Stadtrats, er mußte dieses Amt jedoch im Februar 1926 aufgrund seiner Verurteilung wegen Abtreibung niederlegen.10) Im Jahr 1932 zog er erneut in das Stadtparlament ein, ab 1934 war er Zweiter Bürgermeister. Dr. Klein trug das Goldene Parteiabzeichen, war SA-Oberführer und Brigadearzt, Mitglied im NS-Ärztebund und Leiter des Amtes für Volksgesundheit ab 1933 sowie Arbeitsarzt im Reichsarbeitsdienst ab 1935.
Seine Karriere endete bald:
„Im November 1936 holte ihn die Gestapo nach München ins Witteisbacher Palais. Er wurde der Abtreibung in acht Fällen beschuldigt. [...] ,Kollegen' hatten ihm Frauen mit Abgängen geschickt, einer hatte sogar das Krankenbuch gefälscht, um gegen Dr. Klein ,Material' zu bekommen. Die Gestapo wollte nun bald ein ,Geständnis' von ihm haben, da dies nicht kommen wollte, wurde er mit Dachau, Erschießen usw. bedroht. Als auch das nichts nützte, kam Dr. Klein in die Psychiatrische Universitätsklinik, bekleidet mit einem kurzen Hemd, einer kleinen Blechschüssel in der Hand, in ein ausgekacheltes Zimmer mit Dauerbad, das mit 4 tobsüchtigen Geisteskranken belegt war. Um nicht auch dem Wahnsinn zu verfallen, erfolgte nun das gewünschte Geständnis."11)
Nach mehr als zwei Jahren Gefängnis arbeitete Klein in einer Gärtnerei, die ärztliche Approbation war ihm entzogen. Im Herbst 1939 arbeitete er als Lagerarzt in Her-zogsägmühl, meldete sich dann freiwillig zum Militär und wurde wegen Tapferkeit zum Unteroffizier befördert. 1943 und 1944 wurde er wegen „staatsabtragender Äußerungen" und „Hetzreden" denunziert und stand zuletzt vor dem Zentralkriegsgericht in Berlin, wurde aber freigesprochen. Noch wenige Tage vor dem Einmarsch der Amerikaner sollte er von der SS verhaftet und ermordet werden, Klein konnte in letzter Minute fliehen.
Die öffentliche Sitzung der Spruchkammer Rosenheim fand am 26. November 1947 statt. Als Erwiderung auf die Anklage als Hauptschuldiger reichte Dr. Klein ein umfangreiches Manuskript ein, das in das Protokoll übernommen wurde. Er bekennt darin, ein überzeugter Nationalsozialist gewesen zu sein - allerdings nur bis kurz nach der Machtergreifung 1933. Dann habe er die Gewaltmaßnahmen und Verbrechen des Regimes verurteilt und rückhaltlos kritisiert, womit er sich in Parteikreisen sehr bald unbeliebt gemacht habe und mit seiner Meinung zusehends in Opposition geraten sei. Bei der Röhm-Affäre 1934 hätte auch er beseitigt werden sollen.12) Als Beispiel, weshalb seine Verachtung für die Partei immer stärker geworden sei, führt er die Ermordung des Ingenieurs Georg Bell im April 1933 durch die Rosenheimer SS-Männer Erich Sparmann und Ludwig Kuchler in der Nähe von Kufstein an. Bell wußte durch Röhm offenbar von den wahren Hintergründen des Reichstagsbrandes und erzählte bereitwillig davon.13)
In ihrem Urteil stellte die Spruchkammer fest, daß es gelungen sei, „durch die Darstellung des Betroffenen und einer beweiskräftigen Zeugenschaft den eindeutigen Beweis herbeizuführen, daß Dr. Klein nur mit Hilfe der ihm vorgeworfenen beruflichen Verfehlungen durch die Partei unmöglich gemacht wurde." Es sei wohl überzeugend, „daß bei einer beruflichen Verfehlung, wie oben erwähnt, die Verbringung in das Witteisbacher Palais als Verhafteter nicht begründet gewesen wäre, sondern eine solche in ein Gerichtsgefängnis, wenn man ihn eben nicht politisch erledigen wollte."14)
Dr. Ernst Klein wurde Entlasteter (Gruppe V).

Walter Leicht / Peter Miesbeck

Anmerkungen:

1) Die Belege für diese und alle folgenden Angaben zur Neubildung der Stadtverwaltung in: StARo, Altregistratur VII A 1 - 146.
2) NIETHAMMER, Lutz: Die Mitläuferfa-brik. Die Entnazifizierung am Beispiel Bayerns. Berlin, Bonn 1982, S. 147 ff.
3) Ebenda S. 240 ff.
4) Vgl. OVB vom 14. 7.1949 mit dem Hinweis, daß die Belastungszeugen nicht erschienen waren oder die Erwartungen der Anklagevertretung nicht erfüllten. Amtsgericht Rosenheim, Spruchkammerakt Georg Zahler. Abschrift in StARo, VII A 1 - 131, daraus auch die weiteren Zitate.
5) Amtsgericht Rosenheim, Spruchkammerakt Johann Gmelch. Vgl. dazu im OVB vom 4.6.1949: „Mit der Judenfrage habe er sich, so gab der Betroffene an, nicht befaßt. Später dann habe er gegen die Auswüchse in der Judenverfolgung angekämpft".
6) OVB vom 7. Juni 1949.
7) StAM, NSDAP 546. Siehe auch den Beitrag „Antisemitismus und Judenverfolgung in Rosenheim 1920 - 1942".
8) Amtsgericht Rosenheim, Spruchkammerakt August Gill.
9) StARo, Personalakt Dr. Ernst Klein. Diese Aussagen über seine Tätigkeiten während des Hitlerputsches machte Klein vor der Gestapo München. Im Protokoll des Spruchkammerverfahrens dagegen sagt er aus, bei dem Putsch vom 9.11.1923 nicht dabei gewesen zu sein. Amtsgericht Rosenheim, Spruchkammerakt Ernst Klein.
10) RA vom 24. 2.1926, RTW vom 24. und 25. 2.1926.
11) OVB vom 2.12.1947.
12) Vgl. den Beitrag „Die 'Partei' und ihre Gliederungen nach 1933".
13) Vgl. Hochland-Bote (Garmisch) vom 16. 12.1948.
14) Amtsgericht Rosenheim, Spruchkammerakt Ernst Klein.