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Oktober - Das Pflasterzollhaus an der Rathausstraße

- Das Pflasterzollhaus an der Rathausstraße, ca. 1900
Die Erhebung einer Gebühr für die Gemeindestraßen geht in Rosenheim schon bis ins 15. Jahrhundert zurück. Bereits 1444 gestattete Herzog Heinrich dem Markt zur Instandhaltung des Marktpflasters, der Brücken und Wege die Erhebung eines Pflasterzolls. Später regelte Rosenheim diese Einnahmen in einer eigenen Zollordnung, wobei 1902 von jedem passierenden Fuhrwerk 12 Pfennig verlangt wurden. Der Viehtrieb kostete je nach Größe pro Stück Vieh zwischen 5 und 10 Pfennig. Freigestellt von der Bezahlung wurden natürlich alle Transporte des königlichen Hofes und der Staatsbehörden. Um die häufigen Zollhinterziehungen zu verhindern, errichtete die Stadt an den Einfahrtsstraßen eigene Zollstationen, wo der Pflasterzoll direkt bezahlt werden mußte. Ein ausgestellter Quittungszettel berechtigte dann zur Ein- oder Durchfahrt durch die Stadt.
Das Kalenderbild zeigt das Pflasterzollhaus an der Rathausstraße. Dahinter ist die protestantische Kirche und die Oberrealschule, das heutige Finsterwaldergymnasium, zu sehen.