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Die Salzstraße bedeutete einen großen finanziellen Zugewinn für
den jeweiligen Ort, durch den sie führte. Das Stapelrecht, also
der Umladezwang für die durchgehenden Salzzüge, bot vorteilhafte
Einkaufsmöglichkeiten, mehr Umsatz und damit Handelsgewinn. Ab 1516
durfte Rosenheim von jeder niedergelegten Salzscheibe einen Pfennig,
den sog. Scheibenpfennig, für die Marktkammer erheben. Von diesen
Einnahmen mußten allerdings die Salzstädel, das Marktpflaster und
zwei Brücken unterhalten werden.
Die alten Salzstädel zwischen innerem und äußerem Markt und Wiesentor
lagen nach Bau der Saline brach. 1889 wurden sie durch einen großen
Brand vernichtet.
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